Während es für viele Bereiche der Wirtschaft wieder bergauf geht, dauern die Folgen der Corona-bedingten Einschränkungen und Veränderungen in einigen Branchen, wie z. B. in der Luftfahrt, weiter an.
Damit möglichst alle gut durch diese Krise kommen, stellt die Bundesregierung umfassende Unterstützung bereit. Die Überbrückungshilfe für Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 wurde kontinuierlich weiterentwickelt, und wird als Überbrückungshilfe IV bis März 2022 verlängert. Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus (siehe Beitrag vom 02.10.2021).
Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022. Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Autor: Dr. Michael W. Hopf, Managing Director SCS Supply Chain Support – A German Industry Expert Team